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ALLGEMEINE BEWERBUNGSHINWEISE

Voraussetzungen für die Einstellung bei der Polizei Bremen:

Sie verfügen am Tag der Einstellung über:

  • die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand, der Ihnen den Bremischen Hochschulzugang eröffnet
    oder
  • verfügen über einen mittleren oder als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. zwei Jahren mit einer entsprechenden Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
  • sowie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der vorausgegangenen letzten drei Jahre. (Zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ist nach Bestehen des Auswahlverfahrens in der Polizei Bremen der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife durch eine Einstufungsprüfung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung erforderlich.),
  • sind im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis B (die uneingeschränkte Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 1. Semesters vorliegen),
  • verfügen über eine gute körperliche Fitness sowie die für den Polizeidienst notwendige Fähigkeiten und geistige Eignung,
  • besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ausnahmen für ausländische Mitbürger_innen aus Nicht-EU-Staaten sind möglich),
  • gewährleisten jederzeit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten,
  • sind nicht gerichtlich bestraft bzw. gegen Sie ist zum Zeitpunkt der Einstellung kein offenes Strafverfahren anhängig.

Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss / Realschulabschluss

Nach erfolgreichem Bestehen des Einstellungs- und Auswahlverfahrens bei der Polizei Bremen
müssen Sie noch eine Einstufungsprüfung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ablegen.
Sie können für die Einstufungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie unser Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung:

  1. nach dem mittleren Bildungsabschluss
  2. eine mindestens 2- jährige
    Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten
    Ausbildungsberuf, schulische Berufsausbildung oder Berufsausbildung in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben
  3. nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens 3 Jahre eine
    Berufstätigkeit ausgeübt haben.

Weiterhin müssen Sie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Jahre verfügen.

Bewerbungshinweis
Über unsere Einstellungsberatung erfahren Sie das Bewerbungsfristende für die Zulassung zur Einstufungsprüfung.

TIPP:
Bewerben Sie sich frühzeitig* zur Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven, damit uns auch die Zeit bleibt, Sie rechtzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.

*Eine Bewerbung

  • zum Einstellungstermin 01.10. eines Jahres muss bis spätestens zum 15.03. und
  • zum Einstellungstermin 01.04. eines Jahres bis spätestens 15.09. des Vorjahres erfolgt sein.

Hinweis für Bewerber:innen mit offenem oder abgeschlossenem Ermittlungsverfahren

Sollten gegen Sie bereits einmal polizeiliche oder gerichtliche Ermittlungen geführt worden sein, dann fügen Sie bitte zu Ihren Angaben im Bewerbungsonlineformular eine persönliche Stellungnahme (unter Benennung des Aktenzeichens und der ermittelnden Staatsanwaltschaft/des Gerichtes) Ihrer Bewerbung hinzu. Aus dieser sollten der Tathergang, Ihre Rolle, Ihr Alter zum damaligen Zeitpunkt und das Verfahrensergebnis hervorgehen. Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung wird hiernach über die weitere Zulassung zum Verfahren entschieden.

Bei aktuell gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren benennen Sie uns bitte nur die Tatzeit, den Tatvorwurf, Ihre Rolle sowie den Stand des Verfahrens.

Hinweis bei Bewerbern / Bewerberinnen mit ausländischen Bildungsabschlüssen

Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihr Abschlusszeugnis aus dem Ausland sowie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses (bei nicht deutscher Sprache) bei.

Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.

Tätowierungen

Sie haben Tätowierungen?
Dann bitten wir Sie, uns Fotos und eine Beschreibung zur Bedeutung der Bilder Ihrer Bewerbung beizufügen. Nur so können wir im Hinblick auf die zu erfüllenden Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelfall über Ihre Bewerbung entscheiden.

Bewerbungsformular für den Polizeivollzugsdienst