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Getäuscht...

Schreibverlauf in einem Handyprogramm

...und es folgt die sexuelle Nötigung, Erpressung im Internet.
Wenn dich unbekannte Personen im Netz anschreiben, sind es vielleicht nicht die, für die sich ausgeben. Täter benutzen andere Profilbilder, schreiben erst lustig oder wecken in dir Wünsche und Hoffnungen. Doch sei vorsichtig, denn die Folgen können sehr belastend sein.
Wir verlinken an dieser Stelle zu einem Video, dass dir einmal zeigt, wie unangenehm es werden kann.

Sexuelle Nötigung / Erpressung von Kindern und Jugendlichen im Internet

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P.A.R.T.Y. - Riskiere nicht deinen Spaß!

Logo des Projekts P.A.R.T.Y.

P.A.R.T.Y. - Frei übersetzt geht es um die Vorbeugung von durch Alkohol und risikoreiches Verhalten verursachte Verletzungen bei Jugendlichen.

Es gibt Ereignisse, die dauern nur Sekunden, aber sie wirken vielleicht ein ganzes Leben lang.
Steige zu niemandem ins Auto, der betrunken oder berauscht fährt oder mit Geschwindigkeit und riskantem Fahren Eindruck machen möchte.
Lass dich abholen, fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder nimm genügend Geld für eine Taxifahrt mit.
Deine Eltern müssen dich abholen? Sie sind vielleicht nicht begeistert, wenn sie spät unterwegs sein müssen, aber sie sind sicher froh, wenn du nicht zu verantwortungslosen Menschen ins Auto steigst und die damit verbundenen Risiken eingehst bzw. schlaue Entscheidungen triffst. Vertraue dir und deinem Bauchgefühl.

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Was erwartet dich an einem P.A.R.T.Y.-Tag?

Im Schockraum der Notaufnahme, Ärzte und Pfleger erklären Schülern den Ablauf nach Ankunft eines Schwerverletzten

Im Klinikum Bremen-Mitte erlebt ihr, was ein Verletzter durchmachen muss. Ihr lernt den Weg eines Schwerverletzten durch das Krankenhaus kennen – den Transport im Rettungswagen, die Erstbehandlung im Schockraum der Notaufnahme, die Intensivstation, eine Station der Unfallchirurgie und die Physiotherapie. Überall erzählen Experten von ihrem Alltag, ihr könnt Fragen stellen, Gehhilfen und Halskrausen ausprobieren.
Ihr hört Vorträge und habt die Gelegenheit, mit Unfallopfern zu sprechen.
An diesem Projekt könnt ihr als Schulklasse (Berufsschule oder angehende Abiturienten) teilnehmen.
Ihr verbringt einen Tag in der Unfallklinik im Klinikum Bremen Mitte und erlebt dort die verschiedenen Stationen eines Schwerverletzten.
Wenn du dich für P.A.R.T.Y. interessierst und in die 9. oder 10. Klasse gehst (bzw. zwischen 15 und 17 Jahre alt bist), dann wende dich bitte an deinen Lehrer und erzähl ihm von P.A.R.T.Y.. Dein Lehrer kann dann mit der nächstgelegenen Klinik Kontakt aufnehmen und einen Termin absprechen. Informationen zu den P.A.R.T.Y.-Kliniken findest du unter P.A.R.T.Y.-Standorte.

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Die Rauchmelder...

Abbildung von dem Faltblatt "Die Rauchmelder"

...das sind Chris und Nick.
Worum geht es?
Sie erklären in sechs Videos,

  • was Cannabis ist
  • wie es wirkt
  • ob es für Kinder und Jugendliche gefährlicher ist
  • welche strafrechtlichen Folgen es geben kann
  • Informationen zur Abhängigkeit und vieles mehr

In Niedersachsen kommt dieses Präventionsprojekt gut an, bei dir auch? dierauchmelder.de

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Wem vertraust du?

Schriftzug - Das Netz vergisst nichts!

Chatroom - Smartphone
Sind deine Daten wirklich sicher?
Vielleicht habt ihr euch bereits bei einem Anbieter eine Seite einrichten lassen? Deine Daten sind für alle sichtbar? Oder nur für bestimmte Freunde?
Ihr habt Fotos eingestellt?
Wenn ihr auf eurer Seite Fotos habt und diese auch an eure Freunde weitergegeben habt, müsst ihr damit rechnen, dass die Bilder über dessen/ deren Seite für Fremde sichtbar sind.
Wenn dazu im Netz ein Tagebuch geführt wird, haben auch fremde Leute die Möglichkeit ganz viel über euch zu erfahren. Seid euch dessen bewusst.
Wer einfach Bilder von anderen einstellt, ohne diejenigen vorher um deren Erlaubnis gefragt zu haben, macht sich strafbar - nach dem Urhebergesetz.
Ungefähr ein Drittel aller Arbeitgeber informieren sich heute über Bewerber im Netz.
Angaben und Fotos zum Partyverhalten können so von vornherein zur Absage führen!

Nutzt du Programme, um an andere Fotos weiterzugeben oder versendest Sprachnachrichten?
Überlege dir vorher, ob jeder diese Fotos sehen darf bzw. ob die Sprachnachricht peinlich oder nicht folgenlos bleibt, sofern sie in falsche Hände gerät. Stell dir einfach vor, du bist auf dem Marktplatz und jeder kann das hören - nur das solltest du versenden.

Was wäre, wenn dein Smartphone verloren geht, gestohlen wird? Hier erfährst du mehr, wenn du deine Daten schützen willst oder was du machen kannst, sollte es einmal weg sein.
Smartphone

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Post vom Anwalt....

Musik-Downloads legal und kostenlos!
Die Verbraucherzentrale Bremen hat mit der Bremischen Landesmedienanstalt eine Seite im Internet entwickelt, auf der Fragen zum Urheberrecht und was im Netz erlaubt ist, beantwortet werden.
Mit diesem Link gelangt ihr direkt auf die Website.
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Rund um den Jugendschutz - Was jeder wissen sollte!

Bild von Jugendlichen

Ihr wollt wissen, was ihr in der Öffentlichkeit dürft?
Ab wann man sich in einer Gaststätte als Jugendlicher oder Jugendliche ohne erziehungsberechtigter Person aufhalten darf?
Hier gibt es die Antworten!
Wann ihr in die Disko dürft?
Kennt ihr die Schutzmöglichkeiten für euer Smartphone?
Gefahren im Chatroom?
Unangenehme Bilder von euch im Netz?
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Jugendliche in Gaststätten

  • 14-15jährige dürfen sich ohne erziehungsbeauftragter Person in einer Gaststätte aufhalten, wenn sie etwas essen oder trinken wollen oder wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder wenn sie auf Reisen sind
  • 16-17jährige dürfen sich ohne erziehungsbeauftragter Person bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten

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Aufenthalt in der Disko

  • Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, darf sich ohne erziehungsbauftragter Person nicht bei öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten, außer: Es wird eine Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt oder dient der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege, dann dürfen 14-15jährige bis 24 Uhr anwesend sein
  • 16-17jährige dürfen bis 24 Uhr anwesend sein.

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Alkohol

Abbildung zeigt verschiedene Gläser gefüllt mit Alkohol

Ohne die Anweisenheit einer erziehungsbeauftragten Person darf Bier und Wein nur an Jugendliche abgegeben und von ihnen verzehrt werden, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind! Schnaps ist für diese Altersgruppe verboten!
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Rauchen

Zigaretten

Die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Folglich ist auch der Konsum von Tabakwaren unter 18 Jahren nicht erlaubt.
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Filme/Spiele

Filme und Spiele haben eine Alterskennzeichnung. Dementsprechend dürfen sie auch nur ausgegeben werden. Der Aufenthalt in Spielhallen und Nachtbars ist für alle unter 18 Jahren verboten.
Das Nutzen von Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeiten ist entsprechend der Alterskennzeichnung erlaubt.
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Trittbrettfahrer nach Amoklauf!

Nach einem Amoklauf gibt es Menschen, die sogenannten Trittbrettfahrer, die meinen, sich mit einem angedrohten Amoklauf einen vermeintlichen Spaß zu erlauben - in Schulen, in Internetforen oder woanders im Internet verbreiten sie ihre Androhung.
Ihnen scheint nicht klar zu sein, dass

  • sie damit viele Menschen in Angst und Schrecken versetzen
  • die Schule, die Polizei und andere Beteiligte viel Arbeit haben, bis sich herausstellt, dass die Ankündigung nur ein schlechter Scherz war
  • solch dumme Späße sehr hohe Kosten verursachen
  • so etwas nicht nur ärgerlich, sondern auch strafbar ist
  • Trittbrettfahrer - auch wenn sie im Internet handeln - erwischt werden

Die Folgen der vermeintlichen Späße sind nicht lustig:
Einem Trittbrettfahrer droht nicht nur eine Geld- oder Haftstrafe, sondern er oder seine Erziehungsberechtigten müssen in der Regel auch die Kosten des Polizeieinsatzes bezahlen.
Dabei kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen, dazu die Vernehmungen bei der Polizei, Termine vor Gericht und andere Auseinandersetzungen mit der Schule.
Für Schülerinnen und Schüler: Wenn jemand Euch gegenüber Drohungen oder Ankündigungen äußert, sagt es euren Eltern, Lehrern oder anderen vertrauten Personen, damit diese handeln können!

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Noch mehr...

Schriftzug Polizei für dich.de - Deine Themen. Deine Seiten.

...für euch (zwischen zwölf und 15 Jahren).
Ganz viele Informationen über beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Drogen oder Sachbeschädigung, findet Ihr auf einer bundesweiten Seite der Polizei. Dort werden auch Dinge, wie ein Strafverfahren abläuft, erklärt. Ihr erfahrt etwas über die Aufgaben der Polizei sowie über Hilfeangebote.
Polizei für dich!
Hier gelangt ihr zu den bundesweiten Seiten.

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