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Wenn ein Kraftfahrzeug entwendet wurde:

Was wir für Sie tun können

Sollte Ihnen ein Kraftfahrzeug (Pkw/Motorrad/Motorroller) entwendet worden sein, handelt es sich um eine Straftat, für deren Bearbeitung die Polizei zuständig ist. Zur Verfolgung dieser Straftat müssen Sie eine Strafanzeige erstatten. Das können Sie an jeder Polizeidienststelle. Nach Erstattung einer Strafanzeige erhalten Sie eine Registriernummer für Ihre Unterlagen und ggf. zur Vorlage bei der Versicherung.

Woran Sie denken müssen

Überprüfen Sie bitte vorher, ob Sie Ihr Fahrzeug nicht versehentlich an anderer Stelle geparkt haben. Schließen Sie im Vorfeld auch aus, dass Sie Ihr Fahrzeug verliehen haben.
Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob Ihr Fahrzeug nicht abgeschleppt wurde, weil es verkehrswidrig geparkt war. Informationen über einen Abschleppvorgang erhalten Sie bei dem zuständigen Polizeirevier oder dem Stadtamt.

Für die Bearbeitung einer Strafanzeige benötigt die Polizei einige Unterlagen und Hinweise von Ihnen. Bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein/-brief
  • Unterlagen über eingebaute Radios/CD-Player (mit Seriennummern)
  • eine Liste über im Fahrzeug belassene Wertsachen

Teilen Sie mit, wo das Fahrzeug in welchem Zeitraum abgestellt war und ob Sie Täterhinweise geben können. Können Sie eine andere Verwendung durch Familienmitglieder ausschließen?

Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung.

So geht es weiter

Die Polizei prüft notwendige Maßnahmen. Im Falle eines Diebstahls wird das Fahrzeug in der Regel sofort zur Fahndung ausgeschrieben. Ihre Anzeige wird vom zuständigen Sachbearbeiter, von der zuständigen Sachbearbeiterin bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft weiter bearbeitet. Ggf. werden Sie bei weiteren Fragen vorgeladen. Hinweise zur Sachbearbeitung können Sie auch nachträglich unter Nennung der Ihnen ausgehändigten Registriernummer einreichen.

Für die Schadensregulierung ist Ihre Versicherung zuständig.

Sollte das Fahrzeug aufgefunden oder ein Täter, eine Täterin ermittelt werden, werden Sie durch die Polizei benachrichtigt. Wenn die Ermittlungen zu keinem Ergebnis führen, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Von der Einstellung erhalten Sie Kenntnis. Über den Ausgang des Verfahrens sollten Sie in jedem Fall Ihre Versicherung informieren.