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Nach einem Einbruch oder Einbruchversuch

Was wir für Sie tun können:

Aufgebrochenes Fenster

Wird in Ihrem Haus, dem Keller oder einer Wohnung eingebrochen, liegt eine Straftat vor. Damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Ihre Strafanzeige sollte durch die Polizei vor Ort aufgenommen werden, da in der Regel Spuren gesichert und Fotos vom Tatort gefertigt werden müssen. Nach der Anzeigenaufnahme erhalten Sie eine Vorgangsnummer, die Sie für Ihre persönlichen Unterlagen bzw. Ihre Versicherung benötigen.

Informieren Sie die Polizei über den Notruf 110 oder den Zentralruf 3620.


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Was Sie tun sollten:

Wenn Sie einen Einbruch feststellen, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei. Sollten Sie den Verdacht haben, dass sich noch fremde Personen in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus befinden, teilen Sie dieses sofort mit. Begeben Sie sich in diesem Fall an einen für Sie sicheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung/ Ihr Haus beobachten können und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei. Betreten Sie nach Möglichkeit nicht das Haus oder die Wohnung und vermeiden Sie es, Gegenstände zu berühren. Versuchen Sie, die Polizei von ihrem Mobiltelefon, einer Telefonzelle oder vom Telefon eines Nachbarn zu informieren. Haben Sie die Wohnung schon betreten, versuchen Sie sich zu merken, welche Gegenstände Sie berührt haben. Anschließend sollten Sie eine Liste der entwendeten Gegenstände aufstellen. Diese ist für eine Zuordnung später aufgefundenen Diebesgutes besonders wichtig. Hilfreich sind der Polizei insbesondere Gerätenummern oder spezifische Kennzeichnungen an entwendeten Gegenständen. Wenn Ihnen im Vorfeld Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Personen in Ihrer Umgebung aufgefallen sind, teilen Sie dieses den einschreitenden Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen mit.


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Das tun wir für Sie:

Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Dies kann eine Fahndung nach flüchtenden Straftätern sein. Der Schutz Ihrer Person steht als oberste Priorität, sollten sich Täter oder Täterinnen in Ihrer Umgebung befinden. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter, zur Sachbearbeiterin der Polizei, der bzw. die Sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sollten noch Fragen offen sein, ist es möglich, dass Sie durch den Ermittler, die Ermittlerin angeschrieben oder vorgeladen werden. Sollte Ihnen nachträglich zum Sachverhalt etwas einfallen, können Sie Ihre Ausführungen unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters, Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin. In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Es ist auch möglich, dass Gegenstände aus Ihrer Wohnung als mögliche Spurenträger sichergestellt werden. Diese Gegenstände erhalten Sie nach Auswertung der Spuren zurück. Im Zweifelsfall nimmt die Polizei von Ihnen Vergleichsfingerabdrücke.


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