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Informationen für Angehörige, Betroffene und Zeugen

Opfer einer Straftat zu werden, passiert oft plötzlich und unvorbereitet. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation hilflos, überfordert oder allein gelassen. Nicht selten bleiben körperliche oder seelische Belastungen zurück – und es ist unklar, welche Schritte jetzt richtig sind.

Wichtig ist: Sie sind nicht allein – und Sie haben Rechte.

Als Betroffene, Angehörige oder Zeugen stehen Ihnen Unterstützung und Hilfe zu. Ihre Aussage kann dabei helfen, Straftaten aufzuklären und weitere zu verhindern. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Ihnen Orientierung geben und Sie unterstützen – unabhängig davon, ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.

Hier finden Sie Informationen zu:

  • dem Ablauf eines Strafverfahrens
  • Angeboten der Opferhilfe
  • Ihren Rechten und Pflichten als Zeugin oder Zeuge
  • Ihren Rechten als Geschädigte – innerhalb und außerhalb eines Strafverfahrens
  • sowie zum persönlichen Beratungsangebot in der Zentralstelle Opferschutz.

Unser Beratungsangebot

In der Zentralstelle Opferschutz im Präventionszentrum der Polizei Bremen beraten Sie speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir informieren Sie über Ihre Rechte, erläutern Ihnen den Ablauf eines Strafverfahrens, zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie sich künftig besser schützen können, und unterstützen Sie dabei, passende Opferhilfeangebote in Bremen zu finden.

Für eine Beratung bitten wir Sie, möglichst vorab telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufzunehmen.

HINWEIS:
Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen unterliegen dem sogenannten Legalitätsprinzip gemäß § 163 der Strafprozessordnung und müssen somit beim Vorliegen des Verdachts einer Straftat ein Verfahren einleiten, wenn ihnen Ihre Personalien bekannt sind.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen die Zentralstelle Opferschutz zu den Öffnungszeiten des Präventionszentrums:

Kontakt und Beratungszeiten

Die Zentrale Polizeiliche Prävention befindet sich ab sofort an einem neuen Standort:
im Polizeipräsidium, In der Vahr 76.

Hinweis: Ein Teil unserer Beratungen findet weiterhin am bisherigen Standort Am Wall 195, 28195 Bremen statt. Wenn Sie einen persönlichen Beratungstermin – entweder in der Vahr oder in der Innenstadt – wahrnehmen möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich - telefonisch oder online. Beratungstermin online buchen!

  • Montag: 9 bis 12 Uhr telefonische Beratung, 12 bis 15 Uhr persönliche Beratung in der Vahr
  • Dienstag: 9 bis 12 Uhr telefonische Beratung, 12 bis 15 Uhr persönliche Beratung Am Wall
  • Donnerstag: 13 bis 18 Uhr telefonische Beratung

Telefon: 0421 362-19003
E-Mail: pst13@polizei.bremen.de.

Wichtig: Die Zentrale Polizeiliche Prävention ist keine 24/7-Dienststelle. E-Mails werden nur während der Geschäftszeit gelesen. Im Notfall rufen Sie die 110.

Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Der Opferschutzbeauftragte des Landes Bremen

Der Landesopferschutzbeauftragte, Herr Uwe Hellpap, ist weiterer Ansprechpartner und übernimmt für alle Opfer von schweren Straf- und Gewalttaten eine Art Lotsenfunktion zu den verschiedenen Opferhilfe-Institutionen und -Initiativen, berät sie über Ihre Rechte und vermittelt den Betroffenen Hilfe und Unterstützung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Senatorin für Justiz und Verfassung

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