Sie sind hier:

Alkohol, Drogen und Geschwindigkeit

Mobilität bedeutet Freiheit – aber auch Verantwortung. Besonders junge Verkehrsteilnehmende neigen dazu, Grenzen auszutesten: zu schnell fahren, mit Alkohol oder Drogen unterwegs sein oder beides kombinieren. Doch die Statistik ist eindeutig: Geschwindigkeit und Drogen zählen zu den häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle – oft mit tödlichem Ausgang.

Warum diese Faktoren so gefährlich sind

  • Alkohol: schränkt Konzentration, Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit ein.
  • Drogen: verzerren die Realität, führen zu Kontrollverlust und erheblichen Fahrfehlern.
  • Geschwindigkeit: verkürzt Handlungsspielräume, verlängert Bremswege und verschärft Unfallfolgen.

→ In Kombination wirken diese Faktoren oft tödlich.

Rechtliche Grundlagen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Strafgesetzbuch (StGB) regeln klar, was erlaubt ist und was nicht. Schon geringe Mengen Alkohol oder Drogen können ein Fahrverbot oder den Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen. Auch zu schnelles Fahren wird streng geahndet. Hier ein grober Überblick:

Alkohol

  • 0,0 Promille: Pflicht für Fahranfängerinnen und Fahranfänger (unter 21 Jahre und in der Probezeit).
  • 0,3 Promille: Strafbar bei Fahrfehler oder Gefährdung (§ 316 StGB).
  • 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) → ab 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • 1,6 Promille: Auch für Radfahrer → regelmäßig MPU.

Drogen

Der Konsum von Betäubungsmitteln ist mit der Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar.

  • Blutnachweis reicht aus: Ordnungswidrigkeit → mind. 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (§ 24a StVG).
  • Straftat: Bei Fahrunsicherheit oder Unfall → Strafanzeige, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe (§§ 316, 315c StGB).
  • teuer und nicht garantiert zu bestehen.
  • Auch Fahrräder und E-Scooter: Drogennachweis kann den Führerschein kosten – auch ohne Pkw-Führerschein.

Geschwindigkeit

Überhöhte Geschwindigkeit zählt zu den Hauptunfallursachen und wird streng geahndet.

  • Ordnungswidrigkeiten: je nach Überschreitung 30 € bis mehrere Hundert Euro
  • ab +21 km/h zusätzlich Punkte und ggf. Fahrverbot. Innerorts sind die Strafen höher als außerorts.
  • Probezeitregelungen: Für Fahranfänger- und anfängerinnen gilt bereits ab +21 km/h ein A-Verstoß → verpflichtendes Aufbauseminar (ASF) und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Wiederholungen können bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Straftat (§ 315c StGB): Wer durch überhöhte Geschwindigkeit andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, begeht eine Straftat → Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung.

Prävention

Unfälle lassen sich verhindern. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert oder zu schnell fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Mit wenigen Entscheidungen kann jeder Verkehrsteilnehmende aktiv zur Sicherheit beitragen.

Präventionstipps im Überblick

Vor der Fahrt planen

  • Plan B einbauen: Schon vor einer Feier festlegen, wer nüchtern fährt.
  • Fahrgemeinschaften mit Fahrerwechsel: Wer heute fährt, darf nicht trinken – morgen übernimmt jemand anderes.

Während der Fahrt beachten

  • Geschwindigkeit anpassen: Tempolimits sind Obergrenzen. Witterung, Sichtverhältnisse und Verkehrslage erfordern oft noch geringere Geschwindigkeiten.
  • Kein „Restalkohol“ am Morgen: Alkohol und Drogen bauen sich langsam ab. Auch Stunden nach dem Konsum kann noch Fahruntüchtigkeit bestehen.
  • Keine Experimente: Medikamente nur nach ärztlicher Absprache einnehmen, wenn gefahren wird.

Gruppendruck widerstehen

  • Mutproben vermeiden: Wer zu schnell fährt oder betrunken fährt, gefährdet andere. „Mitfahren“ heißt auch Verantwortung: lehnen Sie riskante Fahrten ab.
  • Offen ansprechen: Freunde daran erinnern, nicht zu fahren, wenn sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben.

Konsequenzen bewusst machen

  • Führerscheinverlust: Schon geringe Mengen können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
  • Berufliche Folgen: Ohne Führerschein kann oft auch der Arbeitsplatz verloren gehen. Lebensgefahr: Ein Unfall unter Einfluss betrifft nicht nur die Fahrenden, sondern auch Mitfahrer, Unbeteiligte und deren Familien.