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Schutz vor Vandalismus und Zerstörung von Eigentum

Sachbeschädigung ist kein harmloser Spaß – sie zerstört Eigentum, kostet viel Geld und hinterlässt oft bleibende Schäden. Vandalismus und Zerstörung schädigen nicht nur das Eigentum anderer, sondern auch das Vertrauen in unsere Gemeinschaft. Wer Schäden anrichtet, muss mit ernsten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Informieren Sie sich hier, wie Sie Sachbeschädigung verhindern und was zu tun ist, wenn Sie betroffen sind.

Sie möchten eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten? Hier haben Sie in Bremen unterschiedliche Optionen. Sie können Anzeigen entweder vor Ort an den Standorten Vegesack, Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof) und Polizeipräsidium aufgeben, telefonisch über die telefonische Anzeigenaufnahme und auch online über die Onlinewache.

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Was ist Sachbeschädigung?

Hauswand mit mehreren Graffitis

Sachbeschädigung ist die vorsätzliche Beschädigung, Zerstörung oder unbefugte Veränderung von fremdem Eigentum, sodass dessen ursprünglicher Zustand nicht ohne Weiteres wiederhergestellt werden kann. Typische Beispiele sind Graffiti an Hauswänden, zerkratzte Autos, eingeworfene Fensterscheiben oder mutwillig zerstörte öffentliche Einrichtungen.

Beispiel: Eine Hauswand mit mehreren unerlaubten Graffitis gilt in der Regel als Sachbeschädigung.

Rechtliche Konsequenzen

Sachbeschädigung ist nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat. Der Strafrahmen sieht vor:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bei einfacher Sachbeschädigung.
  • Auch die unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes (z. B. durch Graffiti) zählt als Sachbeschädigung, selbst wenn keine bleibende Substanzverletzung vorliegt (§ 303 Abs. 2 StGB).

In schwereren Fällen, z. B. bei erheblichem Schaden oder mehreren beteiligten Tätern, können zusätzliche Umstände (z. B. gemeinschaftliche Begehung, Wiederholungstaten) straferschwerend berücksichtigt werden.

Sachbeschädigung durch Graffiti

Graffiti auf Hauswänden, Brücken oder Verkehrsmitteln mag für manche als Kunst gelten – ohne Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers ist es jedoch eine Straftat.

Mögliche Strafen

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach § 303 StGB.
  • In schweren Fällen oder bei besonders hohem Sachschaden können weitere Straftatbestände hinzukommen, etwa Hausfriedensbruch oder gemeinschädliche Sachbeschädigung.
  • Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen: Geschädigte können die Reinigungskosten einklagen. Diese können mehrere Tausend Euro betragen.

Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen auch § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) greifen. Diese Vorschrift betrifft insbesondere Beschädigungen an öffentlichen Denkmälern, Gebäuden oder Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen. Die Strafe kann hierbei bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen.

Mögliche Konsequenzen
Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann eine Verurteilung langfristige Folgen haben:

  • Hohe Kosten: Entfernungskosten können mehrere Tausend Euro betragen und werden oft auf die Täter/Täterinnen umgelegt.
  • Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, was berufliche und private Nachteile mit sich bringen kann.
  • Bewährungs- oder Haftstrafen bei wiederholten oder besonders schweren Fällen.
  • Langfristige finanzielle Belastung: Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten gegenüber den Verursachenden behalten 30 Jahre Gültigkeit. Wird nur einer oder eine aus einer Gruppe von Sprayenden überführt, haftet er oder sie zudem für den gesamten Schaden.

Hinweise auf illegale Graffiti?
Zeugen und Zeuginnen können sich anonym oder direkt an die Polizei wenden, auch online. Gemeinsam können wir unsere Stadt sauber und sicher halten! Erstatten Sie Anzeige.

Was kann man tun, um Sachbeschädigungen zu verhindern?

Sachbeschädigung lässt sich oft durch Aufmerksamkeit, Prävention und gemeinsames Handeln vermeiden. Jede/r kann dazu beitragen, Vandalismus und mutwillige Zerstörung zu reduzieren.

Aufmerksamkeit und Zivilcourage zeigen

  • Achten Sie auf Ihr Umfeld und melden Sie verdächtige Personen oder Aktivitäten frühzeitig der Polizei.
  • Halten Sie in Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem Wohnumfeld Kontakt zu Anwohnern und Anwohnerinnen, um sich gegenseitig über Vorfälle zu informieren.
  • Zögern Sie nicht, andere anzusprechen, wenn sie sich auffällig verhalten – aber ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Eigentum schützen und sichern

  • Beleuchtung: Helle, gut beleuchtete Bereiche schrecken Täter und Täterinnen ab. Nutzen Sie Bewegungsmelder oder Straßenlaternen.
  • Videoüberwachung: Sicherheitskameras an Gebäuden oder in öffentlichen Bereichen können abschreckend wirken und helfen, Täterinnen und Täter zu identifizieren.
  • Absperrungen: Zäune, Gitter und verstärkte Fenster können verhindern, dass Unbefugte Schaden anrichten.
  • Fahrzeugschutz: Parken Sie Autos an sicheren, gut beleuchteten Orten oder in Garagen.

Prävention durch Aufklärung und soziale Verantwortung

  • Jugendliche frühzeitig sensibilisieren: Eltern, Schulen und Vereine können über die Folgen von Vandalismus aufklären.
  • Gemeinschaft stärken: Aktive Nachbarschaften mit regelmäßigen Treffen und Initiativen zur Verschönerung des Wohnumfelds können das Risiko von Sachbeschädigung verringern.
  • Öffentliche Räume pflegen: Orte, die sauber und gepflegt sind, werden seltener mutwillig beschädigt. Engagieren Sie sich z.B. in lokalen Initiativen zur Verschönerung von Straßen und Plätzen.

Was kann man tun, wenn man betroffen ist?

Formulierung Was nun vor einem Streifenwagen

Falls Sie Opfer von Sachbeschädigung geworden sind, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Beweise sichern
Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder Videos aus verschiedenen Perspektiven. Halten Sie das Datum und den Ort des Vorfalls schriftlich fest. Falls vorhanden, bewahren Sie Rechnungen oder andere Nachweise auf, die die Reparaturkosten belegen könnten.

Zeugen suchen
Falls Passanten oder Nachbarn den Vorfall beobachtet haben, notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten. Zeugenaussagen können helfen, den oder die Verantwortlichen zu ermitteln.

Anzeige erstatten
Melden Sie die Sachbeschädigung umgehend bei der Polizei. Sie können dies entweder online, telefonisch oder direkt an einem unserer Polizeikommissariate tun. Halten Sie Ihre gesammelten Beweise bereit. Hier geht es zur Anzeigenerstattung.

Versicherung kontaktieren
Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Schaden abdeckt. Manche Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen übernehmen die Kosten für Vandalismus, wenn entsprechende Policen bestehen. Informieren Sie sich über mögliche Selbstbeteiligungen und den Ablauf der Schadensmeldung.

Schaden beseitigen
Nach Absprache mit der Polizei und eventuell Ihrer Versicherung können Sie mit der Reinigung oder Reparatur beginnen. Falls es sich um Graffiti handelt, gibt es spezialisierte Firmen für die Entfernung.

Präventionsmaßnahmen ergreifen
Falls Ihr Eigentum wiederholt Ziel von Sachbeschädigung ist, könnten Maßnahmen wie verbesserte Beleuchtung, Videoüberwachung oder der Einsatz von Anti-Graffiti-Beschichtungen sinnvoll sein. Sprechen Sie mit Ihrer Nachbarschaft oder lokalen Initiativen, um gemeinsam Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern.