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Internet-Seite der Polizei Bremen

Hier steht in Leichter Sprache:

Was finden Sie auf der Internet-Seite der Polizei.
Aber: Die meisten Infos gibt es leider
noch nicht in Leichter Sprache.

Wenn Sie eine Frage haben,
können Sie uns die Frage schicken.
Dafür gibt es ein Formular.

Sie möchten der Polizei eine Mail schicken:
Dann klicken Sie: hier

.

Das steht auf der Start-Seite:

Neue Infos und Berichte von der Polizei an die Presse.
Dort steht auch, wenn wir Personen oder Dinge suchen.
Und wenn es Veranstaltungen gibt.
Zum Beispiel, wenn die Polizei sich vorstellt.

.

Auf den Seiten von der Polizei Bremen gibt es 7 Menü-Punkte:

  1. Rat und Hilfe
  2. Jung und Alt
  3. Fahndung
  4. Berufseinstieg
  5. Dienst-Stellen
  6. Verkehr
  7. Wasser-Schutz.

.

Hier steht zu den einzelnen Punkten noch etwas mehr:

Der Punkt Rat und Hilfe:
Hier steht viel, was Sie tun können.
Besonders, dass es wenig Verbrechen gibt.
Zum Beispiel, dass niemand bei Ihnen einbricht.
Oder wie Sie Ihr Fahrrad schützen.
Und wo es Beratung zur Vorbeugung gibt.

Der Jung und Alt:
Hier finden Sie Infos, die für viele alte und ältere Menschen wichtig sind.
Zum Beispiel: was man tun soll, wenn man überfallen wird.
Oder wo es Hilfen für ältere Menschen gibt.
Hier stehen auch besondere Angebote für ältere Menschen.
Zum Beispiel Vorträge zum Thema Sicherheit.
Hier sind die Themen für jüngere Menschen:
für Kinder und Jugendliche.
Da ist zum Beispiel Sicherheit im Internet wichtig.
Oder was ist bei Handys zu beachten.
Dort steht auch viel zum Thema Jugend-Schutz.
Oder zu Alkohol oder Waffen.
Aber auch zu Graffiti, den Malereien an Wänden.
Auch Eltern und Lehrer finden hier viele Hilfe und Infos.

Der Punkt Fahndung:
Hier finden Sie Informationen über Personen
die von der Polizei vermisst werden.

Der Punkt Berufs-Einstieg:
Hier finden Sie Infos,
wenn Sie bei der Polizei arbeiten möchten.
Zum Beispiel,
wenn Sie eine Ausbildung bei der Polizei machen möchten.
Auf der Seite gibt es einen Film über den Beruf:
Polizei-Beamter.
Und es gibt Infos darüber, wen wir einstellen.

Der Punkt Dienst-Stellen:
Hier finden Sie, wo es Polizei-Stationen in Bremen gibt.
Und für welche Stadt-Teile und Gegenden diese da sind.
Dort steht auch, wann die Polizei dort offen hat.

Der Punkt Verkehr:
Dort stehen Infos zum Verkehr.
Zum Beispiel, Infos zur Sicherheit auf der Straße
Oder was man bei einem Unfall macht.
Oder Infos zur Umwelt-Zone.

Der Punkt Wasser-Schutz:
Dieser Punkt ist von der Wasser-Schutz-Polizei Bremen.
Hier steht alles zur Schiff-Fahrt.
Zum Beispiel Infos zum Schiff-Führer-Schein.
Oder Tipps zum Kauf von Booten und Schiffen.

Erklärung zur Onlinewache

Bei der Onlinewache können sie eine Online-Anzeige machen. Eine kurze Vorstellung der Onlinewache finden Sie hier

Wie Sie die Onlinewache nutzen können, erklären wir Ihnen hier

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.